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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Benutzung der Parkierungsanlage «Parkhaus Eisi» werden nachfolgende Benützungs- und Geschäftsbedingungen (AGB) [pdf, 129 KB] akzeptiert:

Parkhaus allgemein

  • Der Benutzer/Mieter haftet für jeden Schaden, den er bei der Benützung des Parkhauses verursacht.
  • Die Versicherungen gegen Diebstahl, Feuer und andere Beschädigungen am Fahrzeug ist Sache des Fahrzeughalters.
  • Die Parkhaus Eisi haftet nur für Schäden, die nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen einen Schadenersatzanspruch begründen. Für Schäden, z.B. Parkierschäden, die durch Dritte verursacht werden oder für Diebstähle von Gegenständen, die im Fahrzeug hinterlassen wurden, lehnt die Eisi Parkhaus AG ausdrücklich jede Haftung ab.
  • Ein Befahren mit oder Parkieren von Motorrädern und anderen Zwei- oder Dreirädern im Parkhaus Eisi ist nicht gestattet. Besondere Regelungen mit der Eisi Parkhaus AG für Inhaber der Aktionärsparkplätze bleiben vorbehalten.
  • Das Abstellen von Anhängern ist nicht gestattet.
  • Es ist untersagt, Fahrzeuge ohne gültige oder ohne Kontrollschilder zu parkieren. Die Eisi Parkhaus AG erlaubt bis auf Widerruf das Parkieren ohne Kontrollschilder ausschliesslich für Inhaber von Aktionärsparkplätzen.
  • Im Parkhaus angebrachte Verkehrszeichen und Signale sind zu beachten.
  • Es gelten die Verkehrsregeln gemäss Strassenverkehrsgesetzgebung. Die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ist einzuhalten. Bei Verstössen gegen die signalisierten Verkehrsregeln erfolgt eine polizeiliche Verzeigung durch die Eisi Parkhaus AG.
  • Arbeiten an Fahrzeugen irgendwelcher Art dürfen innerhalb des Parkhauses nicht vorgenommen werden.
  • Die Lagerung von jeglichem Autozubehör und anderen Gegenständen auf den Parkplätzen ist nicht gestattet. Ausnahmen können nach Absprache mit der Eisi Parkhaus AG auf Aktionärsparkplätzen bewilligt werden.
  • Das Parkieren von Fahrzeugen mit undichtem Motor, Tank, Getriebe etc. ist generell untersagt.
  • Es ist nicht erlaubt, Flyer oder anderes Werbematerial an Fahrzeugen oder an der Anlage anzubringen.
  • Es ist untersagt, Manipulationen an den Parkierungsanlagen vorzunehmen.
  • Der Aufenthalt im Parkhaus ist nur in Zusammenhang mit dem Parkieren eines Fahrzeuges gestattet.
  • Im ganzen Parkhaus gilt ein generelles Rauchverbot.
  • Der Benutzer verpflichtet sich, alle mündlichen und schriftlichen Anweisungen der Geschäftsleitung der Eisi Parkhaus AG oder der Regionalpolizei Brugg zu befolgen.

Kurzparkierer und Dauermieter

  • Beim Bezug einer Monats-/Jahreskarten ein Depot von CHF 30 in bar zu hinterlegen.
  • Die Parkgebühren sind vor der Ausfahrt zu begleichen. Kurzparkierer benützen dazu eine der drei Parkhauskassen. Dauermieter sind im Besitz einer gültigen Parkkarte.
  • Für verlorene Parktickets (Ticketverlust) wird eine Gebühr von CHF 50 erhoben. Das Ticket dazu kann an allen Parkhauskassen bezogen werden. Missbräuchliche Bezüge werden unter Kostenfolge geahndet.
  • Dauerparkkarten (Monats- oder Jahresparkkarten) können individuell bei der Regionalpolizei Brugg bezogen werden. Bei Jahresparkkarten wird ein Rabatt von einer Monatsmiete gewährt (11 für 12 Monate). Für das Kartendepot wird eine Gebühr von CHF 30 erhoben. Diese wird bei Rückgabe der Karte zurückerstattet.
  • Mit dem Bezug einer Dauerparkkarte besteht kein Anspruch auf einen eigenen, zugeteilten Parkplatz. Ausgenommen davon sind ausgewiesene, reservierte Parkplätze oder Parkplätze für Aktionäre der Eisi Parkhaus AG. Sollten durch besondere Umstände alle öffentlichen Plätze besetzt sein, muss bei Benützung eines anderen, ausserhalb des Parkhauses Eisi befindlichen Parkplatzes die ordentliche Gebühr an den zentralen Parkuhren entrichten werden. Die Parkdauer richtet sich nach der örtlichen Vorschrift. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung, weder für die zusätzliche Parkgebühr noch für den ungenutzten Anteil an der Dauerparkkarte.
  • Bei vorzeitiger Kündigung von Jahreskarten wird die Rückerstattung ab dem Datum der Rückgabe abgerechnet. Die Parkgebühr wird ohne Berücksichtigung des Rabatts für eine Jahreskarte (11 für 12 Monate) errechnet und die Differenz zum Einzahlungsbetrag zurückerstattet.
    Bei Monatskarten besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
  • Bei Ferien oder sonstigen Abwesenheiten des Mieters wird keine Gutschrift für Mietunterbrüche gewährt. Die Parkkarte kann nicht hinterlegt werden.
  • Für Dauermieter von reservierten Parkplätzen sind Untermiete ohne schriftliche Zustimmung der Eisi Parkhaus AG nicht gestattet.
  • Bei einem Ausfall der Schrankenanlage wird keine Reduktion auf die Kosten von Monats-/Jahreskarten gewährt. Eine Haftung für Folgeschäden infolge einer defekten Schranke wird ausgeschlossen.

Diese AGB sind gültig ab September 2022 und gelten bis auf Widerruf.